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   BPatG, 24.09.2009 - 21 W (pat) 73/05   

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BPatG, 24.09.2009 - 21 W (pat) 73/05 (https://dejure.org/2009,33015)
BPatG, Entscheidung vom 24.09.2009 - 21 W (pat) 73/05 (https://dejure.org/2009,33015)
BPatG, Entscheidung vom 24. September 2009 - 21 W (pat) 73/05 (https://dejure.org/2009,33015)
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  • BGH, 26.09.1996 - X ZB 18/95

    "Elektrisches Speicherheizgerät"; Anforderungen an die Begründung einer

    Auszug aus BPatG, 24.09.2009 - 21 W (pat) 73/05
    Aufgrund dieser Antragsbindung fallen mit dem nicht gewährbaren Patentanspruch 1 auch die weiteren Ansprüche 2 bis 6 (vgl. BGH GRUR 1997, 120 ff. -Elektrisches Speicherheizgerät).
  • BPatG, 22.06.2005 - 7 W (pat) 57/03
    Auszug aus BPatG, 24.09.2009 - 21 W (pat) 73/05
    Zur Frage der Sachdienlichkeit einer mündlichen Verhandlung im Prüfungsverfahren hat der 7. Senat in seiner Leitsatzentscheidung 7 W (pat) 57/03 vom 22. Juni 2005 (BPatGE 49, 111 = …
  • BPatG, 28.04.2009 - 21 W (pat) 41/05
    Auszug aus BPatG, 24.09.2009 - 21 W (pat) 73/05
    Bei einem solchen Verfahrensstand ist eine Anhörung in der Regel sachdienlich, denn sie kann das Verfahren fördern, indem dem Anmelder und dem Prüfer die Möglichkeit geboten ist, ihre gegensätzlichen Auffassungen ausführlich in Rede und Gegenrede zu erörtern und gegebenenfalls zu einem Einvernehmen bezüglich einer gewährbaren Anspruchsfassung zu gelangen (vgl. Senatsbeschluss vom 28. April 2009, 21 W (pat) 41/05).
  • BPatG, 22.10.1998 - 23 W (pat) 35/97
    Auszug aus BPatG, 24.09.2009 - 21 W (pat) 73/05
    Auch der vorliegend von der Prüfungsstelle zur Begründung der Ablehnung der beantragten Anhörung genannten Entscheidung des 23. Senats vom 22. Oktober 1998 (23 W (pat) 35/97) lag ein nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde, da dort auch auf den zweiten - zur Wahrung des rechtlichen Gehörs erlassenen - Prüfungsbescheid hin der Anmelder keine neuen Ansprüche eingereicht hat.
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